Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Teichgut Peitz mbH
1) Allgemeines
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt; und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen,selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend .Bestellung sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündlich Nebenabreden nur, wenn wie sie schriftlich bestätigen.
1.3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.4. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB.
2) Lieferung
2.1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3) Berechnung
3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2. Für die Berechung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß,ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 12 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurücktreten.
3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5. Für Warenlieferung unter einem Nettowert von 100,00 € wird eine Lieferkostenpauschale erhoben.
4) Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5) Zahlung
5.1. Unsere Rechnung sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, berechnet.
5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unser sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
6) Versand
6.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
7) Gewährleistung
7.1. Alle Angaben über Eignung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgen nach besten Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Wahre bei Eingang auf Mängel entsprechend § 377, HGB unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen sämtlicher Lieferungen und Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 12 Sunden schriftlich erfolgen. Die Reklamation kann per Fax erfolgen.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unsere Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderrung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichem Einverständnis zurückgesandt werden. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Verkäufers die reklamierte Ware zu vernichten oder zu veräußern.
8) Schadenersatz
8.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die Verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichem Geschäftsgang zu verfügen.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit Waren dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser Verarbeiteten Waren .
9.3. die aus dem Weiterverkaufentstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2.) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtrennung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zweck der Forderungseinziehung im Wege der Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an ihre stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7. übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist entweder unser Geschäftssitz Gerichtsstand oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.